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Bestimmungen der Bll

Aktuelle Infos zu den Themenbereichen "Facharbeit" bzw. "Besondere Lernleistung" (BLL) sind auch im Internet zu finden. Hier werden u.a. die Unterschiede erklärt und die jeweilige Verrechnung im Abitur!


http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin...eit_und_BLL.pdf

Zitat -Einbringung der Facharbeit in die Qualifikation:

"Für die Einbringung in die Qualifikation gilt:
Nur wenn sie mit mindestens ausreichend (5 Punkten) bewertet worden
ist, kann die Note der Facharbeit in die Leistungsfachqualifikation am Ende
des Halbjahres 12/2 - zweifach gewichtet - einbezogen werden. Schülerinnen
und Schüler treffen vor Zeugnisausstellung die bindende Entscheidung,
ob sie die Note der Facharbeit in die Qualifikation einbringen
wollen und diese damit auf dem Zeugnis 12/2 erscheinen soll. In diesem
Fall wird sie automatisch auch ins Abiturzeugnis übernommen.
Ohne Facharbeit mit lediglich 5 Punkten in jedem der 6 einzubringenden
Leistungskurse ist die Leistungsfachqualifikation nicht zu erreichen. Die
Facharbeit kann also ein Sicherheitspolster darstellen bzw. die Leistungsfachqualifikation
so verbessern, dass sich unter Umständen die Durchschnittsnote
im Abitur erhöht."

Zur Einbringung der BLL:

Zitat:"Über die Einbringung in die Prüfungsqualifikation kann erst nach Abschluss
der mündlichen Prüfungen entschieden werden, weil erst dann feststeht,
welche Berechnung den besseren Notendurchschnitt ergibt. Grundsätzlich
gilt: Die Qualifikation im Prüfungsbereich und die Höchstpunktzahl
der Gesamtqualifikation kann mit und ohne Jahresarbeit erreicht
werden.
Wird eine Jahresarbeit eingebracht, hat sie den Anteil von 20% der Qualifikation
im Prüfungsbereich (vgl. Informationsbroschüre zur MSS). Wer in
seiner Jahresarbeit besser als im Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer
abgeschnitten hat, wird im Hinblick auf die Gesamtpunktzahl und die Durchschnittsnote
des Abiturs die Jahresarbeit einbringen; sie wird vierfach gewichtet
und zu den Prüfungsergebnissen - diese jeweils dreifach gewichtet -
addiert. Zum Ergebnis werden die jeweiligen Punktzahlen aus dem Zeugnis
der Jahrgangsstufe 13 in einfacher Wertung addiert.
Wer in der Jahresarbeit gleich oder schlechter abgeschnitten hat als im
Durchschnitt seiner vier Prüfungsfächer, braucht die Punkte der Jahresarbeit
nicht einzubringen, weil sie keine Verbesserung der Durchschnittsnote
bewirken. In diesem Fall werden die Prüfungsergebnisse in allen vier Prüfungsfächern
vierfach gewichtet und zum Ergebnis die jeweiligen Punktzahlen
aus dem Zeugnis der Jahrgangsstufe 13 in einfacher Wertung addiert.
Unabhängig von der Einbringung können das Thema der Jahresarbeit und
die Bewertung als Anlage dem Abiturzeugnis beigefügt werden; das kann
für spätere Bewerbungen von Bedeutung sein."

Vergleich BLL-Facharbeit: s. S 13 (Quelle oben).

allgemeine Informationsbroschüren zur MSS:

http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin...schuere2012.pdf

 

http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/gymnasium.bildung-rp.de/mss/MSS2013.pdf

 

http://gymnasium.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/gymnasium.bildung-rp.de/mss/MSSAbitur2014neu.pdf


Antworten auf wichtige Fragen (faq) findet ihr unter:

http://gymnasium.bildung-rp.de/gymn-ober...abitur/faq.html

-Jürgen Rehbock

 
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