Anmeldung für die 5. Klasse:

Ist Ihr Kind in der vierten Klasse der Grundschule und möchten Sie es für das kommende Schuljahr am WHG anmelden, dann müssen Sie im Zeitraum der Anmeldetage einen Termin zur Anmeldung ausmachen. Dazu könnnen Sie die folgenden Formulare bereits zu Hause ausfüllen. Die Anmeldetage sind in der Regel im Februar.

Anmeldeformular (nur gültig für 5. Klasse)  ACHTUNG:  Es müssen (bei gemeinsamem Sorgerecht) beide Elternteile unterschreiben. Bitte das Formular wenn möglich am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschrieben mitbringen.

Ausleihvertrag Schul-Tablets  (bitte ausgefüllt mitbringen; Vertrag ist lediglich vorsorglich für die vereinfachte Entleihung bei Unterrichtsprojekten)

Mietvertrag für Spindmiete  (nur wenn Sie für Ihr Kind beim Förderkreis des WHG einen Spind mieten möchten; Spindvertrag vor dem Ausdrucken bitte wenn möglich am PC ausfüllen

Nachmittagsbetreuung am WHG (NamiB e.V.): Möchten Sie, dass Ihr Kind an der (kostenpflichtigen) Nachmittagsbetreuung teilnimmt, dann finden Sie genauere Informationen und den Betreuungsvertrag mit dem Anmeleformular auf der Seite der NamiB. 

 

 

Außerdem bitte mitbringen: Geburtsurkunde, Passbild, Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Empfehlungsschreiben (dreifarbiger Durchschreibsatz der Grundschule) und den original Impfausweis (Masernschutzimpfung)

 

 

Anmeldungen ab Klasse 6:

Möchten Sie Ihr Kind für eine andere Klassenstufe als Klasse 5 am WHG anmelden, weil Sie hierher ziehen oder weil Ihnen ein Schul(art)wechsel sinnvoll erscheint? Bitte wenden Sie sich als erstes mit Ihrer Anfrage per Mail an die entsprechende Stufenleitung

Anmeldeformular (gültig ab 6. Klasse)  ACHTUNG: es müssen bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile unterschreiben

Ausleihvertrag Schul-Tablets

Mietvertrag für Spindmiete   (nur wenn Sie für Ihr Kind beim Förderkreis des WHG einen Spind mieten möchten)

 

Außerdem bringen Sie zur Anmeldung bitte mit: Geburtsurkunde, Passbild und den original Impfausweis (Masernschutzimpfung). sowie die Zeugnisse der vergangenen Schuljahre bzw. des letzen Schulhalbjahres (nach Rücksprache mit der Stufenleitung bei der Vereinbarung des Anmeldegespräches)

 

Abmeldung für einen oder mehrere Unterrichtstage wegen Krankheit

Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler müssen durch die Eltern im Sekretariat krank gemeldet werden. Dies kann telefonisch, per Mail oder über das Tool "Abwesenheit" auf IServ geschehen. Letzteres geht nur über einen Elternaccount auf unserem Schulserver.

Die Abmeldung muss vor Beginn der ersten Stunde (bis 7.55 Uhr) erfolgen.

Außerdem tragen die Eltern den Krankheitszeitraum in der entsprechenden Rubrik des Hausaufgabenheftes ein und unterschreiben diese. Der Schüler oder die Schülerin müssen dies dann der Klassenleitung vorlegen, sobald sie wieder in der Schule sind.

Volljährige Schüler und Schülerinnen dürfen sich selber telefonisch oder per Mail krank melden. Es gelten die gleichen Regeln wie für die Sekundarstufe I. In der MSS führt jeder Schüler / jede Schülerin einen Entschuuldigungsbogen, der dann in der nächsten Fachstunde, in der man wieder anweseend ist, vom jeweiligen Fachlehrer abgezeichnet wird.

Stellt man im Laufe des Vormittags fest, dass man aufgrund von Krankheit / Unwohlsein o.ä. nach Hause gehen möchte, dann muss man sich im Sekretariat abmelden. Schülerinnen und Scüoler bis Klasse 10 müssen abgeholt werden.

 

Antrag auf Beurlaubung 

Schülerinnen und Schüler können aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlaubt werden (z.B. Arzttermin, Vorstellungsgespräch usw.) Der Schüler / die Schülerin gibt dazu den (von den Sorgeberechtigten) ausgefüllten Antrag, ein (gelbes) Formblatt, das im Sekretariat erhältlich ist, dort ab. Vorher müssen sie es vom Fach-/Klassenleiter unterschreiben lassen. Das Beurlaubungsformular  Antrag auf Beurlaubung  kann auch über den Downloadbereich der Homepage heruntergeladen und zu Hause ausgedruckt werden. 

Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft oder die Klassenleitung. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassen- oder Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter; Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien sind nur in „Notfällen“ möglich und nur durch den Schulleiter zu genehmigen. Günstigere Reiseangebote sind kein Grund für Beurlaubungen!

Es kommt immer wieder vor, dass sich Schülerinnen und Schüler der MSS (kurzfristig) wegen eines von der Fahrschule angesetzten Termines zur Führerscheinprüfung beurlauben lassen wollen. Grundsätzlich ist dies möglich und liegt im Ermessen der Stammkursleitung bzw. der betroffenen Fachlehrkräfte.

Die Schulleitung möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei bereits geplanten Überprüfungen, insbesondere bei Kursarbeiten, keine Beurlaubung gewährt werden soll.

Gegebenenfalls müssen die Schülerinnen / Schüler auf den nächsten Termin der Fahrschule warten.

 

 

Weitere Formulare:

Abmeldung

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