Anmeldung für die 5. Klasse:

Ist Ihr Kind in der vierten Klasse der Grundschule und möchten Sie es für das kommende Schuljahr am WHG anmelden, dann müssen Sie im Zeitraum der Anmeldetage einen Termin zur Anmeldung ausmachen. Dazu könnnen Sie die folgenden Formulare bereits zu Hause ausfüllen. Die Anmeldetage sind in der Regel im Februar.

Anmeldeformular (nur gültig für 5. Klasse)  ACHTUNG:  Es müssen (bei gemeinsamem Sorgerecht) beide Elternteile unterschreiben. Bitte das Formular wenn möglich am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschrieben mitbringen.

Ausleihvertrag Schul-Tablets  (bitte ausgefüllt mitbringen; Vertrag ist lediglich vorsorglich für die vereinfachte Entleihung bei Unterrichtsprojekten)

Mietvertrag für Spindmiete  (nur wenn Sie für Ihr Kind beim Förderkreis des WHG einen Spind mieten möchten; Spindvertrag vor dem Ausdrucken bitte wenn möglich am PC ausfüllen

NamiB-Betreuungsvertrag mit Anmeldung 2023/2024   (Der Link zum aktuellen Vertrag fehlt noch; ein Ausfüllen ist nur notig, wenn Sie Ihr Kind zur Nachmittagsbetreuung beim Verein NamiB e.V. anmelden möchten. Informationen dazu finden Sie hier  )

Anmeldung zum Herkunftssprachenunterricht (nur wenn dies für ihr Kind möglich ist und in Frage kommt)

 

Außerdem bitte mitbringen: Geburtsurkunde, Passbild, Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Empfehlungsschreiben (dreifarbiger Durchschreibsatz der Grundschule) und den original Impfausweis (Masernschutzimpfung)

 

 

Anmeldungen ab Klasse 6:

Möchten Sie Ihr Kind für eine andere Klassenstufe als Klasse 5 am WHG anmelden, weil Sie hierher ziehen oder weil Ihnen ein Schul(art)wechsel sinnvoll erscheint? Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per Mail an die entsprechende Stufenleitung

Anmeldeformular (gültig ab 6. Klasse)  ACHTUNG: es müssen bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile unterschreiben

Ausleihvertrag Schul-Tablets

Mietvertrag für Spindmiete   (nur wenn Sie für Ihr Kind beim Förderkreis des WHG einen Spind mieten möchten)

 

Außerdem bringen Sie zur Anmeldung bitte mit: Geburtsurkunde, Passbild und den original Impfausweis (Masernschutzimpfung). sowie die Zeugnisse der vergangenen Schuljahre bzw. des letzen Schulhalbjahres (nach Rücksprache mit der Stufenleitung bei der Vereinbarung des Anmeldegespräches)

 

Ich bin krank und kann nicht zur Schule kommen. Wie kann ich mich abmelden?

Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler müssen durch die Eltern im Sekretariat krank gemeldet werden. Dies kann telefonisch oder per Mail geschehen. Wird an diesem Tag eine Arbeit geschrieben, muss die Krankmeldung bis 7:45 Uhr erfolgt sein, ansonsten reicht es bis um 9.00 Uhr. Außerdem tragen die Eltern den Krankheitszeitraum in der entsprechenden Rubrik des Hausaufgabenheftes ein und unterschreiben diese. Der Schüler oder die Schülerin müssen dies dann der Klassenleitung vorlegen, sobald sie wieder in der Schule sind.

Volljährige Schüler und Schülerinnen dürfen sich selber telefonisch oder per Mail krank melden. Es gelten die gleichen Regeln wie für die Sekundarstufe I. In der MSS führt jeder Schüler / jede Schülerin einen Entschuuldigungsbogen, der dann in der nächsten Fachstunde, in der man wieder anweseend ist, vom jeweiligen Fachlehrer abgezeichnet wird.

Stellt man im Laufe des Vormittags fest, dass man aufgrund von Krankheit / Unwohlsein o.ä. nach Hause gehen möchte, dann muss man sich im Sekretariat abmelden.

 

Wie kann ich mich beurlauben lassen?

Vor dem Sekreteriat findet man die gelben Beurlaubungszettel . Altertnativ kann hier dieser Antrag auf Beurlaubung heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieser soll ausgefüllt und vom Klassenlehrer/Kursleiter unterschrieben werden. Beurlaubungen, die über mehr als 3 Tage gehen, bzw. am Ferienbeginn oder -ende liegen, müssen zusätzlich vom Schulleiter abgezeichnet werden. Unterschriebene Beurlaubungsbögen müssen anschließend ins Sekreteriat gebracht werden.

 

 

Weitere Formulare:

Abmeldung

Einverständniserklärung zur Bild- und Textveröffentlichung