"Tablet minimal" -  (Verwaltete) Tablets als Buchersatz

 

Alle Schülerinnen und Schüler können zwischen den Klassenstufen 7 bis 9* - außerhalb der Tabletklasse - freiwillig ein Tablet als „Buchersatz“ nutzen. Das Konzept „Tablet minimal“ sieht vor, dass das Gerät in der Schule ausschließlich als digitales Schulbuch dient.

 

Um dies technisch zu ermöglichen, sind die Geräte in ein Verwaltungssystem eingebunden, welches die Tablets mit einem „Schulprofil“ ausstattet. Während der regulären Unterrichtszeit ist dadurch nur der Zugriff auf die digitalen Schulbücher möglich. Alle weiteren Apps wie z.B. Notizen-Apps („digitales Heft“), Internetzugang, Kamera, Spiele etc. sind während der Unterrichtszeit blockiert und schalten sich im Privatprofil am Nachmittag automatisch wieder frei.

 

„Tablet minimal“ ermöglicht Schülerinnen und Schülern eine Heranführung an digitale Geräte als Arbeitswerkzeuge, wenn Sie als Eltern die umfangreichere Arbeit einer Tabletklasse für Ihr Kind als ungeeignet erachten. Zudem kann mittels „Tablet minimal“ das Gewicht des Schulranzens deutlich reduziert werden.

 

„Tablet minimal“ auf einen Blick:

-    Tablets werden privat beschafft und finanziert. Aus technischen Gründen sind nur iOS-Geräte (Apple iPads) in unserem Verwaltungssystem möglich.

-   Die Geräte werden von uns mit einem Schulprofil ausgestattet (Lizenz ist kostenpflichtig).

-    Zusätzlich müssen für das jeweilige Schuljahr bei den Verlagen Einzellizenzen für die digitalen Schulbücher erworben werden.

         · Aus organisatorischen Gründen hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass die Eltern diese Schulbuchlizenzen als Einzellizenzen erwerben und auf das Tablet ihres Kindes laden. Die Erstellung von Accounts ist nötig, darauf haben wir als Schule natürlich keinen Zugriff. Die genauen Bestellnummern der Einzellizenzen erhalten Sie über unsere schulinterne Lernmittelliste (jeweils ab Juli auf unserer Homepage).

           . Bei der Entscheidung für „Tablet minimal“, ist die Teilnahme an der Schulbuchausleihe bzw. die zusätzliche Anschaffung von gedruckten Schulbüchern freigestellt und das Kind benutzt u.U. nur die passenden digitalen Versionen. Lernmittel, die nicht ausleihfähig sind (z.B. Arbeitshefte, Grammatikhefte, Atlanten ...), müssen auch weiterhin in Papierform gekauft werden.

 

-    Eltern der künftigen Siebtklässler erhalten im Vorfeld des jeweils neuen Schuljahres noch genauere Informationen zu Fristen und dem Prozedere per Mail.

-    Falls die Anschaffung eines Tablets aus finanziellen Gründen nicht in Frage kommt, können Kinder auch über das WHG ein digitales Endgerät beim Schulträger ausleihen („Leih-Tablets“). Sprechen Sie uns bitte an!

 

 

*Hinweis: Im Rahmen unserer Mediennutzungsordnung ist es Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe 10 und der MSS erlaubt, auch nicht-verwaltete Tablets zu schulischen Zwecken im Unterricht zu nutzen, solange die Lehrkraft dies nicht untersagt.